Drival

Datenschutzerklärung

Gilt für die Webseite drival.de und für die Android-App Drival.
Stand: 18. September 2026

Diese Erklärung beschreibt, welche Daten bei der Nutzung der App und dieser Seite anfallen, was damit geschieht und welche Rechte du hast. Sie ist bewusst so geschrieben, dass man sie ohne Vorkenntnisse lesen kann.

1. Verantwortlicher

Silas Gehring
Unterer Sägerweg 104
75305 Neuenbürg
Deutschland
E-Mail
info@drival.de

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; die gesetzlichen Voraussetzungen dafür liegen nicht vor.

2. Der Grundsatz: erst das Gerät, dann alles andere

Drival ist so gebaut, dass es ohne Konto und ohne Internetverbindung vollständig funktioniert. Aufgezeichnete Fahrten, angelegte Strecken, gefahrene Zeiten, Fahrzeuge und Fotos liegen zunächst ausschließlich auf deinem Gerät, in einer Datenbank innerhalb des App-Speichers. Auf diese Daten habe ich keinen Zugriff.

Erst wenn du dich anmeldest und den Cloud-Abgleich einschaltest, verlassen Daten das Gerät. Beides sind eigene, ausdrückliche Schritte; nichts davon ist voreingestellt. Deine Fahrten und die auf Strecken gefahrenen Zeiten bleiben auch dann auf dem Gerät — Abschnitt 4 zählt auf, was übertragen wird, und was nicht.

3. Standortdaten

Die App braucht deinen Standort — das ist ihr Zweck. Sie liest ihn über die Standortdienste deines Geräts, während eine Aufzeichnung läuft und während du eine Strecke abfährst. Hast du die Fahrterkennung eingeschaltet, kommt ein dritter Anlass dazu; er steht gleich unten.

Für die Aufzeichnung bei ausgeschaltetem Bildschirm ist die Berechtigung „Standort immer erlauben" nötig. Ohne eingeschaltete Fahrterkennung wird der Standort auch dann ausschließlich während einer laufenden Aufzeichnung erfasst — nicht dauerhaft im Hintergrund.

Fahrterkennung (freiwillig, ab Werk aus, ab 0.56.0)

Wenn du sie in den Einstellungen einschaltest, merkt die App, dass eine Fahrt beginnt, und fragt dich per Benachrichtigung, ob aufgezeichnet werden soll. Sie startet nie von selbst eine Aufzeichnung. Erst dein Tippen auf die Meldung beginnt eine Fahrt — genau wie der Startknopf.

Technisch läuft das nicht über eine dauerhafte Standortverfolgung. Die App hinterlegt beim Betriebssystem einen Kreis von etwa 150 Metern um den Ort, an dem das Fahrzeug zuletzt stand. Das System weckt die App, wenn dieser Kreis verlassen wird; erst dann misst sie einige Sekunden lang, um Autofahren von Zufußgehen zu unterscheiden. Passt es nicht, passiert nichts. Zwischen zwei Fahrten wird der Standort nicht abgefragt.

Die dabei gemessenen Positionen dienen allein dieser Entscheidung. Sie werden nicht gespeichert und gehen in keine Fahrt ein. Aufgezeichnet wird erst ab dem Augenblick, in dem du zustimmst.

Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Du kannst sie jederzeit mit demselben Schalter zurücknehmen; der hinterlegte Kreis wird dann sofort gelöscht.

Kein Mikrofon. Die App nimmt keinen Ton auf. Bis Fassung 0.32.0 verlangte sie trotzdem die Berechtigung dafür: Sie kam über eine verwendete Programmbibliothek herein, die sie für Videoaufnahmen mitbringt — benutzt wird von dort nur das Aufnehmen eines Standbilds für das Profilbild. Seit 0.33.0 ist sie abgeschaltet, ebenso „körperliche Aktivität" (Schrittzähler) und „über anderen Apps anzeigen". Was die App verlangt, wird bei jedem Build gegen eine Liste geprüft, in der neben jeder Berechtigung ihr Grund steht.

Die Kamera wird für das Profilbild und für Fahrzeugbilder verwendet, und nur, wenn du dich dafür entscheidest. Aufgenommen wird ein Standbild. Wohin es geht, steht weiter unten unter „Was in die Cloud geht".

Die erfassten Punkte (Zeit, Koordinaten, Geschwindigkeit, Höhe, Genauigkeit, Richtung) werden lokal gespeichert und lokal ausgewertet. Sie werden nicht an mich und nicht an Dritte übermittelt. Was von einer Fahrt überhaupt das Gerät verlassen kann, ist allein der Verlauf einer Strecke, die du aus ihr anlegst und ausdrücklich teilst.

Wenn du eine Strecke teilst oder eine Fahrt exportierst, geht ihr Verlauf vollständig mit — Anfang und Ende eingeschlossen. Beginnt eine Strecke an deiner Haustür, ist das aus ihr ablesbar. Frühere Fassungen der App konnten Kreise um Adressen legen und die Punkte darin herausschneiden; diese Funktion gibt es seit Fassung 0.41.0 nicht mehr. Wer eine Strecke veröffentlicht, sollte sie deshalb bewusst so zuschneiden, dass sie nicht vor der eigenen Tür beginnt.

4. Konto und Cloud-Abgleich (freiwillig)

Wenn du ein Konto anlegst, werden deine E-Mail-Adresse und ein verschlüsselter Nachweis deines Passworts gespeichert. Das Passwort selbst wird nicht im Klartext abgelegt.

Ist der Abgleich eingeschaltet, werden übertragen:

Das ist die vollständige Liste. Deine aufgezeichneten Fahrten, ihre Spuren und die auf Strecken gefahrenen Zeiten werden nicht übertragen. Es gibt dafür auch keinen Schalter: Sie werden auf dem Gerät gemessen, dort gespeichert und dort mit deiner eigenen Bestzeit verglichen.

Rangliste ab 0.53.0. Dazu gibt es seit dieser Fassung genau eine Ausnahme, und sie steht hier, damit der Absatz darüber nicht stillschweigend unwahr wird. Schaltest du unter Profil → Rangliste ausdrücklich ein, dass du mitmachst, werden je Zeitraum (Tag, Woche, Monat, Jahr, insgesamt) fünf Zahlen übertragen: gefahrene Strecke, Fahrzeit, Anzahl Fahrten, Anzahl Kurven und ein Wert für die Gleichmäßigkeit des Fahrens.

Geändert im August 2026. Vorher waren es sechs Zahlen, darunter die höchste gemessene Geschwindigkeit und die höchste gemessene Beschleunigung. Beide werden nicht mehr übertragen und nicht mehr angezeigt. An ihre Stelle tritt die Gleichmäßigkeit: eine Zahl von 0 bis 100 dafür, wie fließend Kräfte auf- und abgebaut werden. Sie entsteht aus dem Beschleunigungssensor und nur dann, wenn du „Telefon ist fest montiert" eingeschaltet hast; ohne das bleibt sie leer, und du erscheinst in dieser einen Liste nicht.

Es bleibt dabei: keine einzelne Fahrt, kein Zeitpunkt einer Fahrt, keine Koordinate. Aus diesen Summen lässt sich keine Route und kein Aufenthaltsort rekonstruieren. Der Schalter ist standardmäßig aus und hängt nicht am Cloud-Abgleich — wer seine Garage teilt, macht damit nicht automatisch bei der Rangliste mit. Schaltest du ihn wieder ab, wird deine Zeile sofort gelöscht. Sichtbar sind die Zahlen nur für angemeldete Nutzer und nur, solange dein Profil auf öffentlich steht.

Fahrzeugbilder ab 0.47.0. Bis dahin stand hier, dass Fotos deiner Fahrzeuge das Gerät nicht verlassen. Das gilt nicht mehr, und zwar genau in diesem Umfang: Bei eingeschaltetem Cloud-Abgleich wird das erste Foto je Fahrzeug verkleinert (längste Kante 1280 Pixel) hochgeladen. Weitere Fotos desselben Fahrzeugs bleiben auf dem Gerät. Sichtbar ist das Bild nur für angemeldete Nutzer und nur, solange dein Profil auf öffentlich steht — der Speicher ist privat und gibt Bilder ausschließlich über kurzlebige, signierte Adressen heraus. Entfernst du das Foto in der App, wird es beim nächsten Abgleich auch oben gelöscht; „Cloud-Daten löschen" entfernt alle auf einmal. Ohne Cloud-Abgleich wird nichts hochgeladen.

Konto löschen. In der App unter Profil → Konto & Cloud steht ganz unten „Konto endgültig löschen". Damit verschwindet nicht nur der Inhalt, sondern das Konto selbst: Profil, Garage, geteilte Strecken, Bewertungen, Freundschaften und Fahrzeugbilder. Die Daten auf dem Gerät werden im selben Zug entfernt. Rückgängig machen lässt sich das nicht — auch nicht von mir. Wer keinen Zugang zur App mehr hat, schreibt an die im Impressum genannte Adresse.

Einladungen ab 0.53.0. Lädst du jemanden über einen Einladungslink ein, wird gespeichert, wer wen eingeladen hat — zwei Kontokennungen und der Zeitpunkt. Daraus entsteht die Werbefreiheit von drei Tagen für beide Seiten, und daran erkennt das System, dass eine Einladung nur einmal je Konto eingelöst werden kann.

Der Einladungscode selbst ist derselbe Code, den du schon zum Hinzufügen von Freunden hast; es entsteht dadurch kein zusätzliches Merkmal. Wer niemanden einlädt und keine Einladung einlöst, für den wird hier nichts gespeichert. Löschst du dein Konto, verschwindet der Eintrag mit.

Wer die Daten verarbeitet

Für Konto, Datenbank und Abgleich nutze ich Supabase (Supabase, Inc.). Das Projekt liegt in der Region eu-central-1, also in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Die Daten werden dort gespeichert und verlassen die Europäische Union im Normalbetrieb nicht. Supabase ist Auftragsverarbeiter; es besteht ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

Wer was sehen kann

Diese Einstufung gilt für deine Strecken. Was du öffentlich stellst, ist für andere Nutzer sichtbar: der Streckenverlauf und dein Anzeigename; gibst du zusätzlich dein Profil frei, auch deine Fahrzeugangaben. Deine auf Strecken gefahrenen Zeiten sieht niemand — sie liegen gar nicht erst auf dem Server. Eine Rangliste über mehrere Fahrer gibt es seit 0.53.0; sie zeigt ausschließlich die oben genannten Summen, und nur von Fahrern, die sie eingeschaltet haben. Überlege dir bei jeder Strecke, ob ihr Verlauf etwas über deinen Wohnort verrät.

Kommentare, die du an eine geteilte Strecke schreibst, sehen alle, die diese Strecke sehen dürfen — mit deinem Anzeigenamen, auch wenn dein Profil nicht freigegeben ist. Einzelheiten in Abschnitt 7d.

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — die Verarbeitung ist zur Erfüllung des Nutzungsvertrags erforderlich, den du mit dem Anlegen des Kontos schließt. Ohne Konto findet keine dieser Verarbeitungen statt.

5. Werbung (Google AdMob)

Die App zeigt Werbung über Google AdMob, betrieben von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Werbung erscheint in drei Formen: als Banner am unteren Rand der Seiten „Fahrten", „Karte", „Strecken" und „Profil", als Werbevideo vor der erweiterten Fahrtanalyse, und als bildschirmfüllende Anzeige vor dem Start einer Streckenfahrt. Das Video ist angekündigt, bevor du den Knopf drückst; die Analyse öffnet sich auch dann, wenn du es sofort schließt. Während einer laufenden oder pausierten Aufzeichnung erscheint keine Werbung — auch kein Banner. Auf dem Bildschirm „Aufzeichnen", auf den man während der Fahrt sieht, erscheint überhaupt keine.

Für die Auslieferung verarbeitet Google unter anderem:

Was Google nicht bekommt: deine Fahrten, Strecken, Zeiten und Spuren. Diese Daten werden dem Werbe-Baustein an keiner Stelle übergeben.

Vor der ersten Anzeige fragt dich die App über Googles Einwilligungsdialog (User Messaging Platform), ob personalisierte Werbung ausgeliefert werden darf. Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO beziehungsweise § 25 Abs. 1 TDDDG. Du kannst sie jederzeit widerrufen; der Widerruf gilt für die Zukunft.

Google kann Daten auch an Server in den USA übermitteln. Google LLC ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; die Übermittlung stützt sich auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023, ergänzend auf Standardvertragsklauseln.

Näheres in der Datenschutzerklärung von Google. Die Werbe-ID lässt sich in den Android-Einstellungen unter „Datenschutz → Werbung" zurücksetzen oder löschen.

Ohne Werbung: Wer einen Freischaltcode einlöst, bekommt keine Werbung mehr — und bei einem freigeschalteten Konto wird der Werbe-Baustein gar nicht erst gestartet. Es geht dann auch keine Anfrage an Google hinaus.

6. Keine Analyse deines Nutzungsverhaltens

Die App enthält kein Analyse- oder Statistikwerkzeug. Es wird nicht erfasst, welche Bildschirme du öffnest, wie lange du die App benutzt oder welche Knöpfe du drückst. Absturzberichte werden lokal auf dem Gerät abgelegt und nur dann versendet, wenn du das von Hand tust.

7. Diese Webseite

Die Seite läuft seit dem 19.08.2026 auf einem eigenen Server. Er steht in einem Rechenzentrum der IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, in Deutschland. Beim Abruf einer Seite überträgt dein Browser technisch notwendige Daten, die in Server-Protokollen anfallen: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge, Browser- und Systemangaben.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt im sicheren und störungsfreien Betrieb der Seite. Mit IONOS besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Diese Seite setzt keine Cookies, bindet keine Schriftarten und keine Skripte von fremden Servern ein und enthält keine Zählpixel. Es findet keine Reichweitenmessung statt.

Die Karte macht davon keine Ausnahme. Sie zeigt Kartenmaterial von OpenFreeMap (Daten von OpenStreetMap). Dein Browser fragt es aber nicht dort an: Die Kartenkacheln werden von unserem Server geholt und an dich weitergereicht. OpenFreeMap sieht deshalb weder deine IP-Adresse noch, welchen Kartenausschnitt du dir ansiehst — es sieht nur unseren Server. Auch das Karten-Programm selbst (MapLibre GL JS, BSD-3-Clause) liegt auf unserem Server und wird nicht von einem fremden Anbieter nachgeladen.

7a. Eine Fahrt mit Vorschaubild teilen (freiwillig, ab 0.54.0)

In der App lässt sich eine Fahrt als Bild teilen. Dafür gibt es zwei Wege, und sie unterscheiden sich grundlegend:

Was hochgeladen wird: ausschließlich das fertige Bild sowie die beiden Textzeilen, die darauf stehen (Name der Fahrt, Distanz, Dauer und — sofern du das im Profil nicht abgeschaltet hast — die Höchstgeschwindigkeit). Die aufgezeichnete Spur wird nicht übertragen: keine Koordinaten, keine Zeitstempel einzelner Messpunkte, keine GPX-Datei.

Wie lange: Das Bild wird 24 Stunden nach dem Teilen automatisch gelöscht, zusammen mit den beiden Textzeilen. Danach zeigt der Link nur noch einen Hinweis, dass er abgelaufen ist. Die Adresse enthält eine lange Zufallskennung und lässt sich nicht erraten; die Seite wird zudem von Suchmaschinen ausgeschlossen.

Was wir nicht rückgängig machen können: Hat ein Nachrichtendienst beim Verschicken bereits eine eigene Kopie des Vorschaubilds angelegt — das tun WhatsApp und andere —, liegt diese Kopie auf deren Servern. Sie wird von der Löschung nach 24 Stunden nicht erfasst. Dasselbe gilt für Empfänger, die das Bild gespeichert haben.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Du erteilst sie, indem du „Link mit Vorschaubild" antippst — je geteiltem Bild einzeln. Der Hinweis, was dabei geschieht, steht direkt unter diesem Knopf; die beiden anderen Wege („Bild teilen", GPX, JSON) legen nichts auf einem Server ab und brauchen deshalb keine Einwilligung.

7b. Öffentliche Strecken auf der Karte dieser Seite

Auf der Startseite gibt es unter „Karte & Strecken" eine Karte mit den Strecken, die Fahrer in der App ausdrücklich auf „Öffentlich" gestellt haben. Sie ist ohne Konto und ohne Anmeldung zu sehen — das ist der Unterschied zur App, in der dafür ein Konto nötig ist. Wer eine Strecke öffentlich stellt, macht sie damit auch im offenen Web sichtbar, einschließlich Suchmaschinen. Die App sagt das an der Stelle, an der die Sichtbarkeit gewählt wird.

Angezeigt werden zu jeder solchen Strecke:

Nicht angezeigt und auch nicht übertragen werden:

Technisch fragt dein Browser dafür nur unseren Server (/strecken.php); die Abfrage bei der Datenbank macht der Server. Die Liste wird dort für fünf Minuten zwischengespeichert. Ein Zugriff auf die Streckentabelle ohne Konto ist darüber hinaus nicht möglich: Freigegeben ist ausschließlich eine Funktion, die genau die oben genannten Felder öffentlicher Strecken zurückgibt.

Rückgängig machen: Wer eine Strecke in der App wieder auf „Privat" oder „Nur Freunde" stellt oder sie löscht, verschwindet mit dem nächsten Abgleich auch von dieser Karte — spätestens fünf Minuten später, wenn der Zwischenspeicher abgelaufen ist. Rechtsgrundlage für die Anzeige ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, erteilt durch das Setzen der Sichtbarkeit auf „Öffentlich".

Kommentare zu diesen Strecken stehen im Fenster der Karte ebenfalls, und zwar nur ihr Text und ihr Datum — ohne Anzeigename und ohne Nutzerkennung. Dein Browser fragt dafür wieder nur unseren Server (/kommentare.php), der die Antwort zwei Minuten zwischenspeichert. Kommentare an Strecken, die nur für Freunde geteilt sind, und verborgene Kommentare erscheinen hier nie.

7c. Melden und Blockieren

Wenn du einen Streckennamen, einen Kommentar oder ein Profil meldest, werden gespeichert — neben dem Wortlaut des Gemeldeten zum Zeitpunkt der Meldung, damit geprüft wird, was du gemeldet hast, und nicht eine spätere Fassung: welcher Inhalt, welcher Grund, deine Erläuterung, sofern du eine schreibst, der Zeitpunkt und welches Konto gemeldet hat. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 16 des Digital Services Act — der Meldeweg ist vorgeschrieben, nicht freiwillig.

Deine Meldung ist nicht anonym gegenüber dem Betreiber. Das steht auch im Meldeformular selbst, damit du es vorher weißt und nicht hinterher. Der gemeldeten Person wird nicht mitgeteilt, wer sie gemeldet hat. Ohne diese Zuordnung ließe sich Missbrauch des Meldewegs nicht erkennen — und ein Meldeweg, mit dem sich andere stilllegen lassen, wäre keiner.

Blockieren speichert genau zwei Kennungen und einen Zeitpunkt: wer wen blockiert hat und wann. Die blockierte Person erfährt davon nichts. Hebst du die Sperre auf, wird die Zeile gelöscht.

Aufbewahrung. Erledigte Meldungen werden nach zwölf Monaten gelöscht. So lange, weil sich wiederholter Missbrauch sonst nicht erkennen lässt — Art. 23 DSA verlangt Maßnahmen dagegen, und die brauchen einen Zeitraum. Löschst du dein Konto, verschwinden deine Sperren und deine Mitteilungen mit. Deine Meldungen bleiben bestehen, aber ohne Bezug zu dir, bis sie entschieden und abgelaufen sind: Hat eine Meldung einen Inhalt schon verborgen, bliebe er sonst für immer verborgen, ohne dass ihn je ein Mensch prüft.

Mitteilungen. Wird etwas von dir nach einer Meldung verborgen, oder ist über eine Meldung von dir entschieden, legt Drival eine Mitteilung an dich an: welcher Inhalt (so, wie er zum Zeitpunkt der Entscheidung lautete), welche Gründe gemeldet wurden, ob automatisch oder von einem Menschen entschieden wurde, und die Begründung. Du findest sie in der App unter Profil → Mitteilungen und kannst sie dort löschen. Wer gemeldet hat, steht nie darin. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 16 Abs. 5 und Art. 17 des Digital Services Act. Mitteilungen werden, wie erledigte Meldungen, nach zwölf Monaten gelöscht.

Was mit einer Meldung passiert, wer entscheidet und wie du einer Entscheidung widersprichst, steht in den Regeln.

7d. Kommentare an Strecken (freiwillig, ab 0.57.0)

An eine geteilte Strecke kannst du mit Konto einen Kommentar schreiben. Gespeichert werden der Text, der Zeitpunkt, welches Konto ihn geschrieben hat und an welcher Strecke er steht.

Wer ihn sieht:

Die App sagt beides an der Stelle, an der du schreibst. Wen du blockierst, sieht deine Kommentare nicht, und du seine nicht.

Prüfung vor dem Speichern. Ein Kommentar mit einer Zeitangabe oder einem Link wird abgewiesen (siehe Regeln). Das geschieht durch einen Mustervergleich auf unserem Datenbankserver; der Text geht dafür an keinen weiteren Dienst.

Löschen. Deinen Kommentar kannst du in der App jederzeit löschen. „Cloud-Daten löschen" und das Löschen des Kontos nehmen alle deine Kommentare mit. Löscht der Ersteller die Strecke, verschwinden die Kommentare daran ebenfalls. Auf dieser Website ist ein gelöschter Kommentar spätestens nach zwei Minuten fort.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Du veröffentlichst den Kommentar selbst, und ihn anzuzeigen ist die Leistung, um die du damit bittest.

8. Wie lange gespeichert wird

In den Einstellungen der App gibt es „Alle Daten löschen". Der Punkt entfernt sämtliche Daten auf dem Gerät und — falls du angemeldet bist — auch die Kopie in der Cloud.

9. Deine Rechte

Nach der DSGVO stehen dir zu:

Für Auskunft und Löschung genügt eine E-Mail an die oben genannte Adresse. Fahrten lassen sich in der App außerdem jederzeit selbst als GPX- oder JSON-Datei exportieren.

Du hast das Recht, dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere in dem Bundesland deines Wohnsitzes.

10. Kinder

Die App richtet sich an Personen mit Fahrerlaubnis und ist nicht für Kinder bestimmt. Werbeinhalte sind auf die Alterseinstufung „für alle Altersgruppen geeignet" begrenzt, weil in einem Auto auch Mitfahrer auf den Bildschirm sehen.

11. Änderungen

Ändert sich an der App etwas, das für den Datenschutz von Bedeutung ist, wird diese Erklärung angepasst. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung.